Fördermittel nutzen beim Hauskauf oder Sanierung

Fördermöglichkeiten: Haus kaufen und/oder sanieren

Ratgeber der die gängigsten Programme

Allgemeine Förderprogramme (bundesweit: KfW, BAFA, Steuerbonus)

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Die BEG ist die zentrale Bundesförderung für energetische Sanierungen. Sie wird über KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) abgewickelt. Gefördert werden Maßnahmen, die den Energieverbrauch und CO₂-Ausstoß von Wohngebäuden dauerhaft senken – von Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch oder Heizungserneuerung bis zur Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus-Standard​.

Die Förderung gibt es entweder als Investitionszuschuss (Direktzuschuss) oder als zinsgünstiges Darlehen über die KfW (oft mit Tilgungszuschuss – einem erlassenen Teil des Kredits). Die wichtigsten Unterprogramme sind:

Einzelmaßnahmen: Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen (z. B. Wärmedämmung von Wänden/Dach, neue Fenster, Austausch der Heizung auf erneuerbare Energien, Einbau Lüftungsanlage etc.). BAFA ist (Stand 2024) zuständig für Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierung, KfW für neue Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien​ bafa.de​.

Die Zuschüsse liegen meist bei 15–30 % der Kosten (Basisförderung), können aber durch verschiedene Boni deutlich steigen. Beispielsweise beträgt die Grundförderung für eine neue Heizung seit 2024 einheitlich 30 %, und mit zusätzlichen Boni (für den Austausch alter Heizungen, für niedrige Einkommen etc.) sind insgesamt bis zu 70 % Zuschuss möglich​. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) liegt der Zuschussgrundsatz meist bei 15–20 %​.

Wichtig: Technische Mindestanforderungen sind zu erfüllen (z. B. U-Wert bei Dämmung, Jahresarbeitszahl bei Wärmepumpen etc.), die in Fördermerkblättern definiert sind.

Komplettsanierung zum Effizienzhaus: Wenn das gesamte Wohnhaus saniert wird, sodass es einen KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht (z. B. Effizienzhaus 70, 55 etc.), gibt es KfW-Kredite mit hohen Tilgungszuschüssen (je nach Effizienzhaus-Level bis 45 % erlassener Kreditbetrag).

Anträge hierfür laufen über die Hausbank als KfW-Kredit (Produktnummer 261/262). Alternativ gab/gibt es für bestimmte Effizienzhaus-Sanierungen auch direkte Zuschüsse (z. B. für Effizienzhaus Denkmäler) – hier ändern sich die Programme jedoch gelegentlich je nach Budgetlage. Für eine Komplettsanierung muss zwingend eine Energie-Effizienz-Expertin (siehe unten) eingebunden werden.

Wichtige Hinweise für KfW/BAFA-Anträge: Bei allen Bundesförderungen gilt: Antrag immer vor Maßnahmenbeginn stellen! Sobald man einen Handwerker beauftragt oder Material bestellt, ist es in der Regel zu spät für eine Förderung. Eine nachträgliche Antragstellung ist ausgeschlossen. Außerdem ist oft eine fachliche Planung/Begleitung nötig. Bei energetischen Sanierungen an der Gebäudehülle (Dach, Wand, Fenster) oder einer Komplettsanierung muss ein zertifizierter Energie-Effizienz-Experte eingebunden werden, der die Förderung beantragt bzw. bescheinigt​verbraucherzentrale.de​.

Weiterhin besteht kein Rechtsanspruch auf die Bundesmittel – sind Förderetats erschöpft, werden Programme gestoppt und Anträge abgelehnt​. Daher sollte man sich frühzeitig informieren und gegebenenfalls alternative Finanzierungspläne haben.

Für einige Maßnahmen (z. B. Heizungswechsel bei Heizungsausfall) gibt es Ausnahmen oder sehr kurze Übergangsfristen – hier im Zweifel beim BAFA oder der Verbraucherzentrale nachfragen​.

Steuerliche Förderung (§35c EStG)

Alternativ zu den direkten Zuschüssen kann man bestimmte Sanierungskosten von der Steuer absetzen. Für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum gibt es seit 2020 einen Steuerbonus nach §35c EStG. Über drei Jahre können insgesamt 20 % der Kosten von der Einkommenssteuer abgezogen werden (7 % im 1. und 2. Jahr, 6 % im 3. Jahr; max. 40.000 € Steuerermäßigung pro Objekt)​. Förderfähig sind z. B. Wärmedämmung, Erneuerung von Fenstern/Türen, Heizungsanlage oder Lüftung sowie die Energieberater-Kosten​.

Voraussetzungen: Die Immobilie muss älter als 10 Jahre sein, man muss Eigentümerin und Selbstnutzerin sein (keine Vermietung) und die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen nachweislich durchgeführt werden​. Außerdem darf man für diese Kosten keine andere Förderung in Anspruch genommen haben – Doppelförderung ist ausgeschlossen.

Das Fachunternehmen stellt eine Bescheinigung über die erfüllten technischen Mindestanforderungen aus, die der Steuererklärung beigelegt wird​. Einen Antrag im Voraus braucht man hier nicht zu stellen​ – die steuerliche Förderung wird einfach in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht.

Für Vermieter gilt diese spezielle Steuerförderung zwar nicht, aber sie können ohnehin viele Sanierungskosten als Werbungskosten oder via Abschreibung steuerlich ansetzen (das ist allerdings Teil des normalen Steuerrechts, kein spezielles Programm).

Tipp: Die Verbraucherzentrale NRW und die dena (Deutsche Energie-Agentur) bieten Online-Förderdatenbanken, um alle verfügbaren Programme von Bund, Land, Kommune oder Energieversorgern zu finden​. Gerade lokale Förderungen (siehe Abschnitt 2 und 3) sind dort aufgeführt. Es lohnt sich, vor Beginn einer Sanierung eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen – diese wird selbst gefördert (BAFA-Zuschuss “Energieberatung für Wohngebäude”: 80 % der Beratungskosten, bis 1.300 € Zuschuss) und hilft, einen Sanierungsfahrplan und passende Fördermittel zu finden.

Förderprogramme speziell für Eigentümer (Bestandsimmobilien in NRW)

Wenn Sie bereits Eigentümer eines Wohnhauses oder einer Wohnung in Nordrhein-Westfalen sind und diese sanieren oder modernisieren möchten, stehen Ihnen – zusätzlich zu den bundesweiten Programmen aus Abschnitt 1 – noch Landes- und Kommunalprogramme zur Verfügung. Im Folgenden die wichtigsten Förderangebote für Eigentümer in NRW und worauf Sie achten sollten:

Landes‐Modernisierungsprogramm NRW: Die Landesregierung NRW fördert die Modernisierung von Wohnraum (sowohl Mietwohnungen als auch selbstgenutztes Wohneigentum) mit zinsgünstigen Darlehen und erheblichen Zuschüssen (​mhkbd.nrw)​. Dieses Programm ist Teil der öffentlichen Wohnraumförderung.

Was wird gefördert?
Energetische Sanierungen (Energieeinsparung, Klimaschutz), Maßnahmen zur Wohnwertverbesserung (z. B. Barrierefreiheit, Einbruchschutz, digitales Wohnen), Klimaanpassung, Wohnumfeldmaßnahmen sowie Aus- und Umbauten​.
Auch Instandsetzungen werden gefördert, sofern sie nicht überwiegend die Maßnahme darstellen​.

Wie wird gefördert?
Über die NRW.BANK erhält man ein Darlehen bis zu 220.000 € pro Wohnung/Haus, mit anfänglich 0 % Zins (5 Jahre) und langfristig fest niedrigen Zinsen​. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich, es können 100 % der Kosten finanziert werden​.

Besonders attraktiv:
Man kann einen Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) bis zu 55 % des Darlehens erhalten – abhängig vom erreichten energetischen Standard nach der Sanierung, der Verwendung nachhaltiger Baustoffe (kein mineralölbasiertes Dämmmaterial) und der Dauer der Bindung​.

Wer bekommt die Förderung?
Grundsätzlich alle Eigentümer in NRW. Bei Eigennutzung gelten Einkommensgrenzen (Einkommensgruppe A = sozialer Wohnungsbau, und B = bis 40 % über der Grenze)​. Bei Vermietung der modernisierten Wohnung muss man sich für eine gewisse Zeit an Mietobergrenzen halten​ – diese sind je nach Region unterschiedlich, können aber um Einsparungen bei den Nebenkosten (durch die Sanierung) überschritten werden​. Zudem dürfen modernisierte Mietwohnungen im Förderzeitraum nur an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vergeben werden (Bestandsmieter dürfen bleiben)​.

Worauf bei der Antragstellung achten?
Der Antrag muss vor Beginn der Sanierung gestellt werden, und zwar bei der örtlichen Bewilligungsbehörde (meist das Wohnungsamt oder Bauamt der Stadt bzw. des Kreises). Dort erhält man Beratung und die Formulare. Anträge sind das ganze Jahr über möglich, Bewilligungen erfolgen i. d. R. zwischen Mitte Februar und 30. November des Jahres (abhängig vom verfügbaren Budget)​. Wichtig: Dieses Landesdarlehen kann mit Bundesförderung (BEG) kombiniert werden​ – beispielsweise kann man zuerst Bundeszuschüsse (KfW/BAFA) für eine energetische Maßnahme nutzen und den Eigenanteil über das Landesdarlehen finanzieren. Doppelförderung derselben Kostenposition ist jedoch ausgeschlossen, man muss also genau aufteilen, welche Kostenpunkte durch welches Programm abgedeckt werden.

NRW.BANK.Gebäudesanierung (für Selbstnutzer): Zusätzlich zum obigen Programm (das teils soziale Auflagen hat) bietet die landeseigene NRW.BANK ein Förderdarlehen speziell für selbstnutzende Eigentümer ohne strenge Einkommensgrenzen.

Mit NRW.BANK.Gebäudesanierung erhalten private Haus- oder Wohnungsbesitzer zinsgünstige Kredite bis 150.000 € (bis zu 100 % der Investitionskosten) mit sehr langen Laufzeiten (Zinsbindung bis 35 Jahre)​ nrwbank.de​. Gefördert werden alle sinnvollen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am selbstgenutzten Eigenheim/Eigentumswohnung: Verbesserung der Energieeffizienz (Dämmung, Fenster, etc.), Erneuerung der Heizung, Ressourcen sparen (z. B. Sanitär, Wassereinsparung), Barrieren reduzieren, Einbruchschutz, Beseitigung von Schadstoffen oder Schutz vor Hochwasser, sowie PV-Anlagen zur Eigenstromerzeugung.

Im Prinzip deckt dieses Programm also energetische und allgemeine Sanierung gleichermaßen ab.

Vorteile und Hinweise: Es ist nicht auf einkommensschwache Haushalte beschränkt – jeder Selbstnutzer kann es beantragen. Die Zinsen sind deutlich unter Marktniveau, was gerade bei langen Laufzeiten die Finanzierung günstiger macht. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank (ähnlich wie KfW-Kredite) – man sollte seiner Bank das Programm nennen.

Wichtig: Auch hier gilt, dass der Antrag gestellt sein muss, bevor die Handwerker loslegen. Eine Kombination mit KfW/BAFA-Zuschüssen ist möglich, da es sich um ein anderes Fördergeber handelt (auf kumulierende Höchstgrenzen achten). Wer allerdings das oben beschriebene Landes-Modernisierungsdarlehen mit Tilgungsnachlass in Anspruch nehmen kann, wird eher dieses nutzen, da die Zuschüsse dort höher sind – das NRW.BANK-Programm dient als zusätzliche Option, falls man keine Einkommensförderung erhält oder keine Mietpreisbindung eingehen möchte.

KfW-Programme für altersgerechten Umbau & Einbruchschutz: Neben Energieeffizienz fördert der Bund auch allgemeine Modernisierungen. Als Eigentümer kann man über die KfW einen Kredit für Barrierereduzierung und Einbruchschutz erhalten.

Das Produkt „Altersgerecht Umbauen“ (Kredit 159) stellt bis zu 50.000 € Kredit bereit für Maßnahmen wie z. B. den Badumbau (bodengleiche Dusche), Treppenlifteinbau, Schwellenabbau, aber auch Nachrüsten von einbruchhemmenden Türen/Fenstern, Alarmanlagen usw..

Einen Zuschuss (Investitionszuschuss 455-B für Barrierefreiheit bzw. 455-E für Einbruchschutz) gab es ebenfalls, dieser ist jedoch derzeit nicht verfügbar (Bundesmittel 2025 erschöpft)​. Achten Sie daher darauf, aktuell nur den Kreditweg zu gehen. Antragstellung: Der Zuschuss wäre direkt über das KfW-Zuschussportal beantragt worden; der Kredit 159 läuft wie üblich über die Hausbank.

Auch hier gilt: vor Umsetzung beantragen. Technisch ist kein Energieberater erforderlich, jedoch müssen die Maßnahmen den KfW-Anforderungen entsprechen (z. B. DIN-Normen für barrierefreie Umbauten, Widerstandsklassen für einbruchhemmende Maßnahmen). Hinweis: Alternativ kann man auch das oben genannte NRW-Programm nutzen, das Barrierefreiheit/Einbruchschutz ebenfalls abdeckt​ – ggf. mit Zuschussanteil.

Kommunale Förderprogramme: Viele Städte und Gemeinden in NRW bieten eigene kleine Förderprogramme für Hauseigentümer an, oft zur Ergänzung der Bundes-/Landesförderung. Diese lokalen Zuschüsse können z. B. für energetische Teilmaßnahmen (wie Dämmung, Solaranlagen, Gründächer) oder für Aufwertung des Stadtbilds (Fassadenrenovierung in bestimmten Vierteln, Denkmalsanierung) gewährt werden.

Die Konditionen variieren je nach Kommune. Beispiel: Die Stadt Bielefeld fördert die Dachdämmung mit 20 € pro m² Dämmfläche (bzw. 10 € bei oberster Geschossdecke), plus 10 € Bonus bei nachhaltigen Dämmstoffen, max. 3.000 € Zuschuss​ (co2online.de).

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Mieter mit Besitzerlaubnis, und die Kombination mit BEG-Zuschüssen ist zulässig​. Andere Städte wie Köln, Dortmund, Münster etc. haben ähnliche Programme – z. B. gewährt Köln im Rahmen von „Klimafreundliches Wohnen“ Zuschüsse, etwa zusätzlich zur Bundesförderung für Effizienzhaus-Sanierungen oder spezielle Boni für Photovoltaik (​alt-bau-neu.de​).

Wichtig: Kommunale Förderanträge müssen ebenfalls vor Umsetzung gestellt werden, meist beim Umwelt- oder Wohnungsamt der Stadt. Die Töpfe sind oft begrenzt – z. B. war Kölns Fördertopf 2024 frühzeitig ausgeschöpft. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung oder auf Plattformen wie ALTBAUNEU (ein Förderratgeber der NRW-Klimaschutzinstitutionen), ob es in Ihrer Region solche Angebote gibt.

Förderprogramme speziell für Käufer von Wohnhäusern in NRW

Wenn Sie in NRW ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchten – insbesondere, wenn dieses Objekt saniert werden soll – können Sie neben den allgemeinen Sanierungs-Förderungen auch Programme nutzen, die gezielt den Erwerb von Wohneigentum fördern.

Wichtig: Auch Käufer können die bundesweiten KfW/BAFA-Programme aus Abschnitt 1 nutzen, sofern sie nach dem Kauf Sanierungsmaßnahmen planen (man kann z. B. direkt Förderkredite für die Sanierung mit in die Kauffinanzierung einbinden). Darüber hinaus gibt es folgende spezielle Förderprogramme für Käufer:

NRW-Eigentumsförderung (Wohnraumförderung für Privateigentum): Das Land NRW unterstützt Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum​. Gefördert wird sowohl der Kauf einer bestehenden Immobilie als auch der Neubau (Bauvorhaben)​. Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Förderdarlehens mit Tilgungsnachlass (ähnlich dem Modernisierungsprogramm)​.
Für Förderberechtigte der Einkommensgruppe A liegt der Zinssatz über 30 Jahre fest bei nur 0,5 %​; für Gruppe B gelten etwas höhere, aber immer noch vergünstigte Zinsen. Zusätzlich kann es je nach Familiengröße Zuschüsse/Boni geben (z. B. einen Familienbonus pro Kind, oder Zusatzdarlehen für barrierefreies Bauen)​.

Worauf ist zu achten?
Wie bei der Modernisierungsförderung muss ein Haushalt unter der Einkommensgrenze (A oder B) liegen​. Oft ist ein Wohnberechtigungsschein als Nachweis der Einkommensstufe nötig. Die gekaufte Immobilie muss selbst bewohnt werden (Mieteinnahmen sind ausgeschlossen). Die Antragstellung läuft über die örtliche Bewilligungsbehörde (Stadt oder Kreis) vor Abschluss des Kaufvorhabens – am besten setzt man sich frühzeitig mit dem Wohnungsamt in Verbindung, um den Förderantrag zu stellen bevor der notarieller Kaufvertrag unterschrieben ist (bzw. man kann den Kaufvertrag unter Finanzierungsvorbehalt schließen).

Zu beachten ist, dass dieses Programm primär sozialen Zwecken dient – wer deutlich über den Grenzen verdient, kann es nicht nutzen. Für Berechtigte bietet es aber erhebliche Vorteile: sehr niedrige Zinsen, lange Laufzeit und teilweise Erlass eines Darlehensteils, was den Eigenkapitalbedarf senkt. Weitere Infos und aktuelle Konditionen findet man beim Ministerium (MHKBD NRW).

KfW-Wohneigentumsprogramm (124): Dieses bundesweite Programm richtet sich an alle Privatpersonen, die Wohneigentum zur Selbstnutzung kaufen oder bauen – ohne Einkommensbegrenzung​. Die KfW stellt hierfür ein zinsgünstiges Darlehen bis zu 100.000 € bereit​. Vorteil: Es lässt sich gut mit anderen KfW-Programmen kombinieren​. So kann ein Käufer z. B. den Kaufpreis anteilig über Programm 124 finanzieren und parallel für die geplante Sanierung einen BEG-Kredit (Programm 261) aufnehmen. Tatsächlich erlaubt das Wohneigentumsprogramm sogar, Kaufnebenkosten und Modernisierungskosten mitzufinanzieren​ – innerhalb der 100.000 € Grenze.

Hinweise: Der Antrag erfolgt über die Hausbank. Wichtig ist, dass das Vorhaben noch nicht abgeschlossen ist – bereits gekaufte Immobilien (Kaufvertrag länger als 6 Monate zurück) werden nicht mehr gefördert​. Dieses Programm bietet zwar keine Zuschüsse, aber durch die KfW-Zinsen oft bessere Konditionen als ein reiner Bankkredit. In der aktuellen Zinslandschaft sollte man die Konditionen aber vergleichen.

„Jung kauft Alt“ – KfW-Wohneigentum für Familien (WEF): Speziell Familien mit Kindern unterstützt der Bund seit 2023 mit dem Programm „Wohneigentum für Familien“. Es gibt zwei Varianten: Programm 300 (für klimafreundlichen Neubau) und Programm 308 (Bestandskauf mit Sanierung).

Für die Sanierung eines Altbaus ist Programm 308 relevant: Familien (auch Alleinerziehende) erhalten ein zinsverbilligtes Darlehen von 100.000 bis 150.000 € für den Kauf einer bestehenden Immobilie, unter der Bedingung, dass sie diese innerhalb von 4,5 Jahren energetisch zum Effizienzhaus sanieren​.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein Energieausweis vorliegen, der die Effizienzklasse F, G oder H des Gebäudes zeigt (also ein unsaniertes, eher ineffizientes Haus)​. Innerhalb von 4,5 Jahren nach Zusage ist dann mindestens Effizienzhaus 70 EE-Standard zu erreichen​ (bzw. Effizienzhaus Denkmal EE, falls es ein Denkmal ist).
Damit soll gezielt der Erwerb alter Häuser durch junge Familien und deren energetische Sanierung gefördert werden.

Zusätzliche Bedingungen: Das Programm ist einkommensabhängig – es richtet sich an Familien mit mittlerem Einkommen (genaue Einkommensgrenzen hat die KfW definiert; ein Vorab-Check auf der KfW-Website ist möglich)​. Außerdem darf man eine solche Förderung nur einmal in Anspruch nehmen (wer schon Baukindergeld oder WEF 300 erhalten hat, ist ausgeschlossen)​.

Worauf bei Antragstellung achten?
Hier sind gleich zwei Anträge relevant: der Kaufkredit (KfW 308) und später ein Sanierungsförderkredit (KfW 261) für die eigentliche Sanierung, denn die Sanierungskosten selbst werden über das WEF-Programm nicht abgedeckt​. Praktisch läuft es so, dass man zunächst den Kauf mit dem vergünstigten Darlehen finanziert. Für die anschließende Sanierung kann man dann die üblichen BEG-Kredite/Zuschüsse (siehe Abschnitt 1) nutzen – oft wird gleich bei Kauffinanzierung alles mit eingeplant.

Wichtig ist, die Vorgaben einzuhalten: Wenn die Sanierung nicht fristgerecht auf Effizienzhaus-Standard erfolgt, muss man mit Rückforderungen rechnen. Daher sollte ein Energieberater früh eingebunden werden und die Finanzierung der Sanierung von Anfang an gesichert sein. Antrag und Abwicklung erfolgen über die Hausbank, welche die Programme 308 und 261 kombiniert.

Weitere Tipps für Käufer: Einige Städte/Kommunen fördern gezielt den Kauf und Erhalt von Bestandsimmobilien, z. B. durch Zuschüsse für Familien, die alte Häuser in bestimmten Ortsteilen kaufen (Stichwort: „Jung kauft Alt“ gibt es mancherorts auch als Kommunalprogramm).

Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde – manchmal gibt es einen Zuschuss pro Kind beim Hauskauf oder steuerliche Erleichterungen auf kommunaler Ebene.

Nicht zuletzt sollte man als Käufer darauf achten, alle Fördermöglichkeiten zu kombinieren: Beispielsweise kann ein förderfähiger Sanierungsschritt (etwa Heizungsumstellung) über BAFA/KfW bezuschusst werden, während ein Landesdarlehen oder KfW-Wohneigentumskredit die Finanzierungslücke schließt.

Planen Sie mit Ihrer Bank und ggf. einem Energieberater die Finanzierungspakete parallel. Und denken Sie daran, vor Kaufvertragsabschluss bzw. Sanierungsbeginn die Anträge zu stellen oder zumindest in die Wege zu leiten. Viele Fördermittel (insb. zinsgünstige Kredite) müssen im Finanzierungsmix von Anfang an berücksichtigt werden – nachträglich ist es schwer, bestehende Darlehen abzulösen. Nutzen Sie die Beratung der Förderbanken (KfW, NRW.BANK) und unabhängige Stellen (Verbraucherzentrale, Energieberater), um das optimale Fördersetup für Ihren Kauf und die anschließende Sanierung zu finden.

Wohn-Riester („Eigenheimrente“)

Wer antragsberechtigt ist: Alle Personen, die förderberechtigt für die Riester-Rente sind (insb. sozial­versicherungs­pflichtig Beschäftigte, Beamte, bestimmte Selbständige oder mittelbar über den förderberechtigten Ehepartner) können die Riester-Förderung auch fürs Wohneigentum nutzen. Es gibt keine Einkommensgrenzen bei Riester. Wichtig ist, dass die Immobilie selbst genutzt wird – sie muss bis zum Renteneintritt als Hauptwohnsitz dienen, sonst sind die Vorteile nachträglich zu versteuern.

Bedingungen: Man benötigt einen zertifizierten Riester-Vertrag (z. B. einen Wohn-Riester-Bausparvertrag oder ein Riester-Darlehen) und muss eigene Beiträge einzahlen. Um die volle Zulage zu erhalten, sind jährlich 4 % des Vorjahres-Bruttoeinkommens (max. 2.100 €) abzüglich der Zulagen in den Vertrag einzuzahlen​. Mindestens müssen 60 € pro Jahr eingezahlt werden. Die angesparten Gelder und Zulagen können dann für den Kauf oder Bau der selbstgenutzten Immobilie verwendet oder zum schnelleren Abzahlen eines entsprechenden Immobiliendarlehens eingesetzt werden.

Art und Höhe der Förderung: Die Förderung besteht aus staatlichen Zulagen und Steuervorteilen. Pro Jahr erhält der Förderberechtigte eine Grundzulage von 175 €​. Für Kinder gibt es zusätzliche Zulagen: 300 € pro Jahr für jedes kindergeldberechtigte Kind, das ab 2008 geboren wurde, und 185 € pro Jahr für jedes ältere (vor 2008 geborene) Kind​. Junge Sparer unter 25 Jahren bekommen einen einmaligen Starterbonus von 200 €​. Zusätzlich können die eigenen Einzahlungen (inkl. gutgeschriebener Zulagen) bis zu 2.100 € pro Jahr als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Über die sogenannte Günstigerprüfung wird dem Sparer entweder der Steuervorteil oder die Zulagen (je nachdem was höher ist) gewährt​. Die erhaltenen Zulagen müssen später nicht zurückgezahlt werden; allerdings wird ein fiktives Wohnförderkonto geführt, dessen Betrag im Rentenalter nachgelagert versteuert wird (was in der Regel günstiger ist als eine sofortige Versteuerung).

Antragstellung: Ein Wohn-Riester-Vertrag wird bei einer Bank, Bausparkasse oder Versicherung abgeschlossen (z. B. als Riester-Bausparvertrag oder als Riester-Baufinanzierung). Die eigentlichen Zulagen werden jährlich über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt – dies erledigt in der Praxis meist der Anbieter bzw. läuft automatisiert, sobald man einen Dauerzulagenantrag gestellt hat. Beim Einsatz von Wohn-Riester zur Finanzierung (Entnahme oder Tilgung) sind bestimmte Meldungen an die Zulagenstelle und Nachweispflichten zu beachten (der Anbieter unterstützt dabei).

Besonderheiten/Kombination: Wohn-Riester kann parallel zu anderen Förderungen genutzt werden. Häufig wird ein Riester-Bausparvertrag angespart, um Eigenkapital zu bilden, wobei die Riester-Zulagen und Steuerersparnisse helfen, das Guthaben schneller wachsen zu lassen​. Dieses Guthaben und das Riester-Bauspardarlehen können dann für den Immobilienkauf und die Sanierung eingesetzt werden. Alternativ bieten einige Banken Riester-Baufinanzierungen an, bei denen die Zulagen direkt in die Darlehenstilgung fließen. Die Riester-Förderung kann also die Finanzierungslast senken und die Entschuldung beschleunigen. Wichtig: Auch bei Kombination mit KfW- oder Landesdarlehen muss die selbstgenutzte Immobilie bis ins Rentenalter gehalten werden, um die volle Riester-Förderung zu behalten.

Bankeigene Programme und Finanzierungslösungen (Bielefeld)

110 %-Finanzierungen (Vollfinanzierung): Einige Kreditinstitute – z. B. die Sparkasse Bielefeld – bieten Vollfinanzierungen an, bei denen neben dem gesamten Kaufpreis auch die Kaufnebenkosten über Darlehen abgedeckt werden. Bei der üblichen 100 %-Finanzierung wird zwar der Kaufpreis voll finanziert, die Nebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Makler) muss der Käufer aber aus Eigenkapital zahlen; bei einer 110 %-Finanzierung hingegen werden auch die Kaufnebenkosten über das Darlehen oder ein zusätzliches Darlehen mitfinanziert (​sparkasse-bielefeld-online.de).

Voraussetzung für eine solche Finanzierung ist eine sehr gute Bonität des Käufers, da keinerlei Eigenkapital als Sicherheit dient. Entsprechend verlangen Banken Zinsaufschläge und setzen oft niedrigere anfängliche Tilgungsraten an​. Das erhöht zwar die Gesamtkosten (längere Laufzeit, mehr Zinsen)​, kann aber Käufern ohne Ersparnisse den Immobilienerwerb überhaupt erst ermöglichen. Eine Vollfinanzierung sollte nur bei dauerhaft gesichertem Einkommen in Betracht gezogen werden, da Risiken (etwa Zinserhöhungen nach der Zinsbindung) bestehen.

Modernisierungskredite der Banken: Für die anstehende Sanierung einer Alt-Immobilie bieten viele Banken spezielle Modernisierungsdarlehen an. Diese werden oft ohne Grundschuldeintrag gewährt, meist bis zu ca. 50.000 € Kreditsumme, sofern die Bonität des Kunden dies zulässt​. Weil keine Eintragung ins Grundbuch nötig ist, können solche Kredite schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden​.

Die Zinsen liegen etwas über denen einer grundpfandrechtlich gesicherten Baufinanzierung, sind aber meist günstiger als normale Ratenkredite, da die Mittel zweckgebunden für die Wertsteigerung einer Immobilie eingesetzt werden.

Modernisierungskredite können eine Lücke schließen, wenn z. B. öffentliche Programme die Sanierungskosten nur teilweise abdecken oder wenn bestimmte kleinere Maßnahmen (für die kein KfW-Kredit aufgenommen werden soll) finanziert werden müssen. Sie lassen sich mit Förderprogrammen kombinieren, da sie eigenständige Bankprodukte sind – der Kunde kann also erst Fördermittel (z. B. KfW für energetische Sanierung) ausschöpfen und den Restbetrag über einen Modernisierungskredit finanzieren.

Bausparen und staatliche Sparprämien: Ein bereits vorhandener Bausparvertrag kann beim Kauf einer sanierungsbedürftigen Immobilie helfen. Durch das vorherige Ansparen von Guthaben mit festen Zinsen und die anschließende Möglichkeit eines zinsgünstigen Bauspardarlehens bietet Bausparen Planungssicherheit.

Zudem belohnt der Staat das Bausparen: So gibt es für Bausparer mit bestimmtem Einkommen die Wohnungsbauprämie von 10 % auf eigene Einzahlungen (max. 70 € pro Jahr für Alleinstehende, bei Einzahlungen bis 700 € jährlich; Einkommensgrenze 35.000 € zu versteuerndes Einkommen)​.

Arbeitnehmer können zudem über Vermögenswirksame Leistungen einen Anteil ihres Gehalts in einen Bausparvertrag einzahlen und erhalten dafür – bei zu versteuerndem Einkommen unter 40.000 € – die Arbeitnehmer-Sparzulage (9 % auf maximal 470 € VL, also bis zu ca. 43 € jährlich)​. Diese Prämien erhöhen das Eigenkapital und stehen beim Kauf/der Sanierung zur Verfügung.

Manche Bausparverträge gewähren außerdem Bonuszinsen, wenn das Guthaben nicht vor einer bestimmten Zeit entnommen wird. Insgesamt kann Bausparen, insbesondere in Zeiten steigender Zinsen, ein sinnvoller Baustein der Finanzierung sein, der mit öffentlichen Darlehen kombinierbar ist.

Lokale Zuschüsse der Kommune oder Versorger: In Bielefeld gibt es zusätzlich lokale Förderangebote für bestimmte Sanierungsmaßnahmen.

Zum Beispiel fördert die Stadt Bielefeld energetische Dach- und Geschossdämmungen mit Zuschüssen von 10–20 € pro m² gedämmter Fläche (max. 3.000 € pro Antragsteller)​. Solche kommunalen Förderungen können kumulativ in Anspruch genommen werden – d. h. sie lassen sich mit Bundes- und Landesprogrammen kombinieren (im genannten Beispiel ausdrücklich zulässig mit BEG-Förderung).

Auch Energieversorger bieten vereinzelt Boni an, z. B. Zuschüsse beim Heizungstausch, beim Anschluss an Fernwärme oder beim Kauf eines Stromspeichers – oft im Rahmen von Klimaschutz- oder Neukundenaktionen.

Diese örtlichen Programme sind in der Regel begrenzt verfügbar und müssen separat (bei der Kommune bzw. dem Versorger) beantragt werden. Es lohnt sich jedoch, im Zuge eines Immobilienerwerbs in Bielefeld zu prüfen, ob für die geplanten Sanierungen vor Ort zusätzliche Zuschüsse erhältlich sind.